Das Eichen von Waagen und Messgeräten wird immer von einer zuständigen Eichbehörde vorgenommen. Erst so kann festgestellt werden ob Waagen und Messgeräte den vorgeschriebenen Eichvorschriften entsprechen. Alle messtechnischen Ergebnisse müssen auf das genaueste stimmen. Das ist die Grundvoraussetzung um künftiges Wägen und messen Werte ergeben, die durch Stempel beurkundet werden und stimmen. Auch bei einer Nachprüfung muss dieser ermittelte Wert wider das gleiche Ergebnis bringen.
Messgeräte und Waagen eichen
Sie sind Unternehmer und haben Messgeräte und Waagen, diese müssen auf jeden Fall geeicht werden. Eine Waage eichen ist gesetzliche Vorschrift. Es sind alle Messgeräte und Waagen betroffen, die in der Öffentlichkeit eingesetzt werden. Für diese wichtige Tätigkeit sind Eichämter in Deutschland verantwortlich. Neue Waagen und Messgerät müssen innerhalb von 6 Wochen angemeldet werden. Dabei sollten sofort alle relevanten Daten mit angegeben werden. Dazu gehören Hersteller, Typbezeichnung, das Jahr der Herstellung und die Anschrift. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie unter: https://www.cgwaagen.de/waage-eichen/
Ihre Waage muss vom Tag an der Inbetriebnahme geeicht sein bis zur festgesetzten Frist, welche bei jeder Waage anders aussieht. An die unterschiedlichen Vorschriften müssen Sie sich einfach halten, Fahrzeugwaagen müssen auf jeden Fall alle 3 Jahre neu geeicht werden und Schüttwaagen sogar alle 2 Jahre. Das jeweilige Datum steht immer auf den Waagen und Messgeräten. Bereits 10 Wochen vor dem festgesetzten Stichtag müssen Sie diese Geräte anmelden.
Wiegetechnik – alles sicher aus einer Hand
Gerne können Sie diese Art der „Überwachung“ an eine Wiegetechnik abgeben. Das sind alles kompetente Leute die sich mit Eichen und allen dazugehörigen Formalitäten und Handlungen auskennen. Das sind für Sie Vorteile die nicht von der Hand zu weisen sind, Sie verpassen einfach keinen Termin für eine Eichung. Dazu gehören auch alle Vorbereitungen die eine Eichung umfasst. Klicken Sie hier, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Bei Schüttwaagen, Waagen, die nicht selbsttätig sind, LKW Waagen wird eine Konformitätsbewertung durchgeführt. Dabei ist es gleich, ob es sich um eine mechanische Waage, halb elektronische oder elektronische Waagen handelt. Die Art und Ausführung der Eichung richtet sich dann nach dem Typ einer jeden Waage. Am einfachsten für Sie ist es, einen Wartungsvertrag abzuschließen und Sie sind raus aus der Terminüberwachung und Verantwortung.
Eine Eichung in der Firma
Es ist leichter als Sie denken. Moderne Eichfahrzeuge kommen zu Ihnen in die Firma und führen alle anfallenden Arbeiten, Messungen, das Einrichten einfach vor Ort durch. Alle Eich- und Prüfgeräte sind mit dabei und können schnell entladen werden. Ein weiterer Vorteil für Sie ist auch, Sie sparen Kosten und Zeit. Der letzte Schritt ist die Stempelung die beurkundet, dass Ihre Waagen oder Messgeräte den Eichvorschriften entsprechen.